Produktneuerungen 2022

Ab jetzt stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Neuerungen in den Produkten der ERGO Vorsorge vor.

Garantieniveaus ERGO Indexrenten

Mit unserer 100%igen Bruttobeitragsgarantie konnten wir uns im Rahmen unserer Indexprodukte bisher äußerst positiv vom Markt abheben. Mit dem nun gültigen Garantiezins von 0,25% ist die 100%ige Beitragsgarantie jedoch nicht mehr darstellbar.
Die gute Nachricht: auch jetzt können wir unseren sicherheitsorientierten Kunden ein attraktives Garantieniveau bieten.
So garantieren wir unseren Kunden, dass zu Beginn der vereinbarten Verfügungsphase bei laufenden Beiträgen mindestens 93% aller planmäßig eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen und bei Zahlung per Einmalbeitrag garantieren wir sogar mindestens 96% (sofern die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt).

Neuer Index – noch mehr Flexibilität!

In unseren Index- und Balance- Produkten steht Ihnen für die bekannte Indexbeteiligung nun noch ein zweiter Index zur Auswahl. Neben dem Munich Re World Wide Trend Index als Multi-Asset-Index können Sie Ihren etwas chancenorientierteren Kunden nun auch den bekannten globalen Aktienindex MSCI World (EUR) anbieten.
Der MSCI World (EUR) bildet die Wertentwicklung von mehr als 1.500 Unternehmen aus 23 Industrienationen ab. Zwar erscheint die Beteiligungsquote des MSCI World im Vergleich zum MRWWTI geringer – dennoch können durch höhere Renditeerwartungen im MSCI World insgesamt sehr attraktive Kundenrenditen erwirtschaftet werden. 

Flexibler geht nicht: auch eine Kombination aus den beiden Indizes und der sicheren Verzinsung ist in 25% Schritten möglich!

Indexbeteiligung

Gut zu wissen:

  • In Easy erfolgt eine Vorbelegung auf den MSCI World (EUR) zu 100%
  • Das bekannte Beteiligungsquoten-Modell bleibt auch im MSCI World (EUR) vom Grundsatz bestehen. Aufgrund der höheren Volatilität wird die Beteiligungsquote für das jeweilige Indexjahr monatlich neu festgelegt und drei Wochen vor jedem Versicherungsstichtag auf ergo.de/index veröffentlicht.
  • Durch die Wahl von EURO-Tranchen ist eine Währungsumrechnung im MSCI World (EUR) nicht notwendig.

ERGO Balance-Produkte - optimierte Aufteilungsmöglichkeiten

Die Anlage der Sparbeiträge kann nun sogar in 5% Schritten zwischen Investmentfonds (renditeorientiert) und Sicherungsvermögen (sicherheitsorientiert) aufgeteilt werden. Diese Aufteilung kann jederzeit monatlich geändert werden.
Für die Anlage in Investmentfonds können Ihre Kunden aus dem großen Angebot an erstklassigen Investmentfonds ab jetzt bis zu 20 Fonds auswählen und gleichzeitig besparen. Die Aufteilung erfolgt in 5%-Schritten. Dabei stehen auch kostengünstige ETFs und Nachhaltigkeitsfonds zur Wahl.

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB) ohne Gesundheitsfragen

Im Neugeschäft kann die BUB innerhalb bestimmter Grenzen ohne Gesundheitsfragen eingeschlossen werden.

  • Der monatliche Brutto-Gesamtbeitrag muss dann unter 250 € liegen.
  • Das Eintrittsalter der versicherten Person beträgt maximal 55 Jahre.
  • Zusätzlich ist keine weitere Zusatzversicherung eingeschlossen, die eine Gesundheitsprüfung erfordert und die BUB wird ohne dynamische Anpassung abgeschlossen.

In diesem Fall vereinbaren wir eine Wartezeit von 3 Jahren.  Vorversicherung, Beruf und Einkommen werden weiterhin geprüft.
Oberhalb der benannten Grenzen kann eine BUB mit Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit beantragt werden.

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit dynamischer Anpassung in der pAV

Wählt Ihr Kunde im Hauptvertrag eine Automatik, kann er optional eine BUB mit dynamischer Anpassung einschließen. Durch die BUB mit dynamischer Anpassung werden auch im BU-Leistungsfall, Beiträge und Leistungen der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen erhöht. Der Erhöhungssatz für die dynamische Anpassung der BUB kann - unabhängig vom Automatiksatz der Hauptversicherung -  frei gewählt werden (max. jedoch 5 %). Auch der nachträgliche Einschluss einer BUB mit dynamischer Anpassung ist mit Risikoprüfung möglich. Die Umwandlung einer BUB ohne dynamische Anpassung in eine BUB mit dynamischer Anpassung ist hingegen nicht möglich.

Altersbegrenzung bei fester Todesfall-Leistung (ERGO Rente Chance)

In der ERGO Rente Chance ist bis zu 50.000 € Todesfallleistung ohne Gesundheitsprüfung mitversichert. Diese endet nun mit Beginn der Verfügungsphase, spätestens jedoch zum 70. Lebensjahr. Da der Risikobeitrag für diese Leistung aus dem Fondsguthaben geschöpft wird und mit zunehmendem Alter stark ansteigt, soll so verhindert werden, dass das Fondsguthaben aufgezehrt wird.
Ab Eintrittsalter 61 Jahre ist der Einschluss der festen Todesfallleistung nicht mehr möglich.

Beitragsstundung

Die bewährten „Corona-Stundungen“ werden gängiges Instrument bei Zahlungsschwierigkeiten. Ohne den Versicherungsschutz zu verlieren, können Beiträge bis zu 12 Monate gestundet werden (bis zu insgesamt 24 Monate über die komplette Vertragslaufzeit möglich). Als Voraussetzung müssen die Beiträge der ersten 3 Jahre entrichtet worden sein, die Restlaufzeit muss mindestens 2 Jahre betragen und es müssen seit der letzten Stundung für mindestens 12 Monate Beitragszahlungen geflossen sein. Die gestundeten Beiträge können entweder komplett in einer Summe zurückgezahlt werden, der Vertrag kann rückwirkend beitragsfrei gestellt werden oder der Vertrag wird wieder in Kraft gesetzt und nur die Zeit der Beitragsstundung wird rückwirkend beitragsfrei gestellt.

Neue Obergrenze für Erhöhungen in Basisrenten

Die Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung in der Basisrente wurden deutlich vereinfacht. Beitragserhöhungen sind nur noch durch die Höchstgrenze gemäß EStG limitiert.

Höhere Flexibilitäten bei Entnahmen

Statt zwei Entnahmen sind nun in Summe vier Entnahmen im Jahr möglich.

Steigerungssatz Überschussrente

Bis zu 1,6% maximaler Steigerungssatz sind nun in der Überschussrente möglich.

Beitragsreduktion Rentenfaktor Plus

Für die ERGO Rente Balance und ERGO Rente Chance reduziert sich der Mehrbeitrag für Rentenfaktor Plus auf 1 %. Der Rentenfaktor erhöht sich dadurch um ca. 4,6 %.

Reduktion Stornoabschlag

Der erhobene Stornoabschlag - beispielsweise bei Vertragsauflösung vor Verfügungsphase - reduziert sich von 150 € auf 75 €.

Beitragsstundung

Die bewährte „Corona-Stundung“ ist ein gängiges Instrument bei Zahlungsschwierigkeiten. Ohne den Versicherungsschutz zu verlieren, können Beiträge jetzt bis zu 12 Monate gestundet werden (bis zu 24 Monate insgesamt über die komplette Vertragslaufzeit möglich). Als Voraussetzung müssen dann die ersten 3 Versicherungsjahre Beiträge gezahlt worden sein, die Restlaufzeit muss mindestens 3 Jahre betragen. Seit der letzten Stundung müssen die Beiträge für mindestens 12 Monate gezahlt worden sein.
Die gestundeten Beiträge müssen zum Stundungsende i. d. R. in einem Betrag zurückgezahlt werden.

Stundung im Leistungsfall - verbesserte Rückzahlungsmöglichkeiten

Zukünftig bieten wir an, dass die Rückzahlung der gestundeten Beiträge nach Leistungsprüfung in maximal 24 statt bisher 12 gleichbleibenden Monatsraten erfolgen kann.

Vereinfachte Anerkenntnis

Aktuell erkennen wir die Berufsunfähigkeit auch an, wenn der Vertrag 10 Jahre bestanden hat und die volle Erwerbsminderungsrente lt. GRV unbefristet anerkannt ist, sofern die versicherte Person 50 Jahre alt ist. Im Falle eines vereinfachten Anerkenntnis entfällt künftig das bisherige Mindestalter von 50 Jahren.

In der Sterbevorsorge konnte die Produktstruktur deutlich verschlankt und vereinfacht werden, so dass die Unterschiede zwischen Grundschutz, Komfort und Premium verständlicher und kundenorientierter dargestellt werden können.

„Aufbauzeiten“

Da der Begriff "Wartezeit" vielfach negativ belegt ist, sprechen wir einheitlich nur noch von „Aufbauzeit“. Bei Einmalbeiträgen, Zuzahlungen und Wiederanlage aus bestehenden Verträgen verzichten wir auf die Aufbauzeiten.

Angleichung der Tarife Grundschutz und Komfort

Die Leistungen Grundschutz und Komfort sind nun weitestgehend gleich. Damit sind viele der attraktiven Serviceleistungen, wie z.B. die kostenlose telefonische Erstberatung zum Erbrecht durch qualifizierte Rechtsanwälte, oder die juristisch geprüften Vorsorge-Dokumente bereits im Grundschutz enthalten. Und auch die doppelte Leistung bei Unfalltod ist nun Bestandteil des Grundschutzes.
Damit kann sich die ERGO Sterbevorsorge Premium durch das Mehr an Leistungen und Services im Premium-Paket deutlich abgrenzen.

Verkürzte Aufbauzeit ERGO Sterbevorsorge Komfort

In der ERGO Sterbevorsorge Komfort wurde die Aufbauzeit von 24 Monate auf 18 Monate reduziert und damit an die Aufbauzeit der Premium-Variante angeglichen.

Eintrittsalter und Mindest-Beitragszahlungsdauer

Das maximale Eintrittsalter wurde in Komfort und Premium von 80 auf 85 Jahren angehoben und damit verschiebt sich hier auch das maximale Endalter der Beitragszahlungsdauer auf 90 Jahren.
Ab einem Eintrittsalter von 75 Jahren wird die Mindest-Beitragszahlungsdauer auf 10 Jahre (oder bis Endalter 90) angehoben. Eine entsprechende Plausibilitätskontrolle ist in den Angebotsrechnern hinterlegt.

Unendliche Dynamik

Mit dem Einbau einer unendlichen Dynamik ist die Sterbevorsorge nun an die bestehende ERGO Produktpalette angeglichen worden. Die versicherte Person kann die automatische Anpassung unbegrenzt häufig ablehnen und zu einem beliebigen  Zeitpunkt wieder einsteigen.

Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung

Bisher bestand bei Zahlungsschwierigkeiten nur die Möglichkeit der endgültigen Beitragsfreistellung. Nun kann der Vertrag befristet auf max. 6 Monate beitragsfrei gestellt werden, sofern die Aufbauzeit bereits abgelaufen ist, und dann wieder in Kraft gesetzt werden. Erneute Aufbauzeiten gibt es dabei nicht zu berücksichtigen. (Für die befristete Beitragsfreistellung gilt eine Mindest-Versicherungssumme von 1.000 EUR).
Bei Wiederinkraftsetzung erhöht sich die garantierte Versicherungsleistung auf den ursprünglich vereinbarten Schutz. Der Beitrag erhöht sich entsprechend dem Betrag, der zur Kompensation der beitragsfreien Zeit benötigt wird.

Übersicht 

1. Garantieniveau ERGO Indexrente

2. Neuer Index – noch mehr Flexibilität!

3. Kürzere Mindestaufschubzeit

4. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB) ohne Gesundheitsfragen

5. Beitragsstundung

6. bAV-Tarifspektrum – Änderungen im Einzel- und Kollektivgeschäft

7. Weitere Produktverbesserungen

 

1. Garantieniveau ERGO Indexrente

Mit der der Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 % auf 0,25 % zum 1. Januar 2022 ist eine 100% Bruttobetragsgarantie nicht mehr darstellbar. Viele Marktteilnehmer haben Ihre Produkte mit einer Absenkung der Bruttobeitragsgarantie unter 100 % bereits im Jahr 2021 angepasst. Auch die ERGO nimmt die erforderliche Produktanpassung nunmehr zum 1. Januar 2022 vor.Die gute Nachricht: Auch jetzt können wir unseren sicherheitsorientierten Kunden ein attraktives Garantieniveau bieten.

So garantieren wir unseren Kunden, dass zu Beginn der vereinbarten Verfügungsphase bei laufenden Beiträgen mindestens 93 % aller planmäßig eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Bei Zahlung per Einmalbeitrag garantieren wir sogar mindestens 96 % (sofern die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt).

 

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2. Neuer Index – noch mehr Flexibilität!

Für die ERGO Betriebs-Rente Index steht Ihnen für die Indexbeteiligung nun ein zweiter Index zur Auswahl. Neben dem Munich Re World Wide Trend Index als Multi-Asset-Index können Sie Ihren chancenorientierten Kunden nun den bekannten globalen Aktienindex MSCI World (EUR) anbieten. Der MSCI World (EUR) bildet die Wertentwicklung von mehr als 1.500 Unternehmen aus 23 Industrienationen ab. Flexibler geht nicht: Auch eine Kombination aus den beiden Indizes und der sicheren Verzinsung ist in 25% Schritten möglich!

Indexbeteiligung

Gut zu wissen:

  • In Easy erfolgt eine Vorbelegung auf den MSCI World (EUR) zu 100%.
  • Das bekannte Beteiligungsquoten-Modell bleibt auch im MSCI World (EUR) vom Grundsatz bestehen. Aufgrund der höheren Volatilität wird die Beteiligungsquote für das jeweilige Indexjahr monatlich neu festgelegt.
  • Durch die Wahl von EURO-Tranchen ist eine Währungsumrechnung im MSCI World (EUR) nicht notwendig.

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3. Kürzere Mindestaufschubzeit

Die Mindestaufschubzeit konnte von 12 auf 5 Jahre gesenkt werden, im bAV Kollektivgeschäft gelten weiterhin 2 Jahre. Das hat zur Folge, dass Verträge nun auch für ältere Zielgruppen abgeschlossen werden können. Damit ist jetzt beispielsweise auch die Rückdeckung von einzelnen Versorgungszusagen von Gesellschafter-Geschäftsführer möglich, bei denen die arbeitsrechtliche Erdienbarkeitsfrist (mindestens 10 Jahre) und eine äquivalente Versicherungsdauer von jetzt ebenfalls 10 Jahren vereinbart werden kann.

Auch für die Investitions-Police gilt ab 2022 die neue Mindestaufschubdauer von 5 Jahren.

Im Rahmen der Anpassung der Mindestaufschubdauern wurden auch die Vergütungssätze angepasst. Auch für Versicherungen mit einer Aufschubdauer unter 12 Jahren wird jetzt eine Abschlussprovision gezahlt.

 

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4. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (BUB) ohne Gesundheitsfragen

Im Neugeschäft kann die BUB innerhalb bestimmter Grenzen ohne Gesundheitsfragen eingeschlossen werden.

  • Der monatliche Brutto-Gesamtbeitrag kann bis zu 564 € p.M. betragen (8 % BBG West in 2022).
  • Das Eintrittsalter der versicherten Person beträgt maximal 55 Jahre.

Bis 564 € Monatsbeitrag vereinbaren wir eine Wartezeit von 3 Jahren. Vorversicherung, Beruf und Einkommen werden allerdings weiterhin geprüft.

Oberhalb eines Monatsbeitrag von 564 € sind Gesundheitsfragen notwendig. Bei erfolgreicher Prüfung entfällt die Wartezeit.

 

Hinweise: Diese Regelungen gelten für Einzelversicherungen in allen Durchführungswegen. Für das Kollektivgeschäft gelten unverändert die bisherigen Regelungen zur Gesundheitsprüfung gemäß den Annahmerichtlichtlinien (ARiLi).

 

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5. Beitragsstundung

Für die bAV gelten die gleichen Regelungen wir in der pAV.

Bitte beachten: In der Direktversicherung müssen bei Rückzahlung der gestundeten Beiträge die steuerlichen Dotierungsgrenzen berücksichtigt werden.

 

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6. bAV-Tarifspektrum – Änderungen im Einzel- und Kollektivgeschäft

Einzelversicherung:

Beim Standard-Einzeltarif (mit BVP) und IPV (ohne BVP) wird eine Angleichung an die pAV-Tarife vorgenommen. In diesen beiden bAV Tarifen erfolgt für laufende Beiträge ab 2022 eine Provisionierung in Höhe von 100 %.

 

Kollektivgeschäft:

Weiterhin gelten die bekannten Beratungsstufen in Abhängigkeit von Beratungsaufwand rund um die Einrichtung / Betreuung eines Gruppenversicherungsvertrages.  

Um das Tarifspektrum weiter abzurunden, führen wir eine neue Beratungsstufe (BS 2 mit BVP) ein. Mit diesem Tarif wird dem Vermittler ein erhöhter Aufwand im laufenden Vertragsverhältnis in der Betreuung von Arbeitgeber / Arbeitnehmer in Form einer zusätzlichen BVP vergütet Der erhöhte Aufwand kann beispielsweise regelmäßige Information des Kunden oder auch die Unterstützung durch den Vermittler bei Verwaltungsvorgängen wie Ausscheiden, Elternzeit oder ähnliches sein.

Die nachfolgende Tabelle gilt für laufende Beitragszahlung.

Tarife bAV

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7. Weitere Produktverbesserungen

1.) In den Rückdeckungsversicherungen wird als Alternative zur Zusatzrente die Überschussrente in der Rentenlaufzeit angeboten. Für Kunden besteht die Wahlmöglichkeit eines Steigerungssatzes von 0,5 bis 1,6 %.

2.) Des Weiteren gelten nun auch in den Tarifen mit variablem Beitrag die BU-Bedingungen aus der TG 2021.

3.) Die bisherige Frist für die erste automatische Anpassung (6 Monate) entfällt, so dass die erste Automatikerhöhung schon zum ersten Zahlungstermin im Jahr nach Vertragsbeginn erfolgt.

4.) Der erhobene Stornoabschlag - beispielsweise bei Vertragsauflösung vor Verfügungsphase - reduziert sich von 150 EUR auf 75 EUR. Darüber hinaus entfällt in 2022 u.a. bei Betragsfreistellung und Beitragsreduktion der bisherige Abschlag in der Hauptversicherung komplett.

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